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   BGH, 13.07.2011 - 2 StR 88/11   

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https://dejure.org/2011,9588
BGH, 13.07.2011 - 2 StR 88/11 (https://dejure.org/2011,9588)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - 2 StR 88/11 (https://dejure.org/2011,9588)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 2 StR 88/11 (https://dejure.org/2011,9588)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 S 4 StPO
    Strafverfahren: Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist wegen falscher Fristberechnung

  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Revision auf Grundlage der Nichtwahrung der Urteilsabsetzungsfrist

  • rewis.io

    Strafverfahren: Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist wegen falscher Fristberechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist wegen falscher Fristberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 2, 4
    Einlegung der Revision auf Grundlage der Nichtwahrung der Urteilsabsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02

    Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 2 StR 88/11
    Nach ständiger Rechtsprechung liegen Belastungen durch anderweitige Hauptverhandlungen selbst dann außerhalb der zugelassenen Ausnahmen, wenn sie die Arbeitskraft der Richter infolge des Umfangs oder der Schwierigkeit des Verfahrens in besonderer Weise binden (vgl. BGH NJW 1988, 1094; NStZ 1992, 398; 2008, 55; Senat NStZ 2003, 564).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist -

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 2 StR 88/11
    Nach ständiger Rechtsprechung liegen Belastungen durch anderweitige Hauptverhandlungen selbst dann außerhalb der zugelassenen Ausnahmen, wenn sie die Arbeitskraft der Richter infolge des Umfangs oder der Schwierigkeit des Verfahrens in besonderer Weise binden (vgl. BGH NJW 1988, 1094; NStZ 1992, 398; 2008, 55; Senat NStZ 2003, 564).
  • BGH, 05.03.1997 - 3 StR 18/97

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 2 StR 88/11
    Ebenso wenig kann eine falsche Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist einen nicht voraussehbaren unabänderlichen Umstand im Sinne des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 204; 2011, 211).
  • BGH, 11.12.1987 - RiZ(R) 8/87

    Widerruf von Sonderurlaub zur firstgemäßen Absetzung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 2 StR 88/11
    Nach ständiger Rechtsprechung liegen Belastungen durch anderweitige Hauptverhandlungen selbst dann außerhalb der zugelassenen Ausnahmen, wenn sie die Arbeitskraft der Richter infolge des Umfangs oder der Schwierigkeit des Verfahrens in besonderer Weise binden (vgl. BGH NJW 1988, 1094; NStZ 1992, 398; 2008, 55; Senat NStZ 2003, 564).
  • BGH, 04.01.2022 - 5 StR 494/21

    Verspätete Absetzung der Urteilsgründe

    Die in der Verfügung des Vorsitzenden vom 4. Oktober 2021 offengelegte falsche Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist vermag einen solchen Umstand nicht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 2 StR 88/11).
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